AUSBILDUNG Medizinischer Masseur/Heilmasseur
Allgemeine Informationen:
Durch das Medizinische Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG, BGB1.I Nr. 169/2002), werden der Beruf und die Ausbildung des medizinischen Masseurs und Heilmasseurs geregelt.
Aufnahmevoraussetzungen
Für den medizinischen Masseur:
Für den Heilmasseur:
Aufnahmevoraussetzungen
Für den medizinischen Masseur:
- ein Lebensalter von mindestens 17 Jahren
- die zur Erfüllung der Berufspflichten notwendige körperliche und geistige Eignung
- die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche Vertrauenswürdigkeit
- die positive Absolvierung der 9. Schulstufe
Für den Heilmasseur:
- Voraussetzung für die Aufnahme zur Ausbildung zum Heilmasseur ist eine Berufsberechtigung als "Medizinischer Masseur"
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