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UND MEDIZINISCHEN MASSEURE ÖSTERREICHS
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AUSBILDUNG  Medizinischer Masseur/Heilmasseur
Allgemeine Informationen:

Durch das Medizinische Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG, BGB1.I Nr. 169/2002), werden der Beruf und die Ausbildung des medizinischen Masseurs und Heilmasseurs geregelt.

Aufnahmevoraussetzungen

Für den medizinischen Masseur:
  • ein Lebensalter von mindestens 17 Jahren

  • die zur Erfüllung der Berufspflichten notwendige körperliche und geistige Eignung

  • die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche Vertrauenswürdigkeit

  • die positive Absolvierung der 9. Schulstufe


Für den Heilmasseur:
  • Voraussetzung für die Aufnahme zur Ausbildung zum Heilmasseur ist eine Berufsberechtigung als "Medizinischer Masseur"
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