Durch das Medizinische Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG, BGB1.I Nr. 169/2002), werden der Beruf und die Ausbildung des medizinischen Masseurs und Heilmasseurs geregelt.
Aufnahmevoraussetzungen:
Für den medizinischen Masseur:- ein Lebensalter von mindestens 17 Jahren
- die zur Erfüllung der Berufspflichten notwendige körperliche und geistige Eignung
- die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche Vertrauenswürdigkeit
- die positive Absolvierung der 9. Schulstufe
Für den Heilmasseur:Voraussetzung für die Aufnahme zur Ausbildung zum Heilmasseur ist eine Berufsberechtigung als "Medizinischer Masseur".
Ausübung als freiberuflicher Heilmasseur:
- Anmeldung bei der Sanitäsbehörde:
- Info geht automatisch an: die SVS und WKO
- Berufsausweis an die ÖGK; SVS; BAVEB, senden