Heilmasseure

Ausbildung Medizinischer Masseur / Heilmasseur
Allgemeine Informationen

Durch das Medizinische Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG, BGB1.I Nr. 169/2002), werden der Beruf und die Ausbildung des medizinischen Masseurs und Heilmasseurs geregelt.

Aufnahmevoraussetzungen:

Für den medizinischen Masseur:
  • ein Lebensalter von mindestens 17 Jahren
  • die zur Erfüllung der Berufspflichten notwendige körperliche und geistige Eignung
  • die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche Vertrauenswürdigkeit
  • die positive Absolvierung der 9. Schulstufe
Für den Heilmasseur:
Voraussetzung für die Aufnahme zur Ausbildung zum Heilmasseur ist eine Berufsberechtigung als "Medizinischer Masseur".

Ausübung als freiberuflicher Heilmasseur:
  • Anmeldung bei der Sanitäsbehörde:
  • Info geht automatisch an: die SVS und WKO
  • Berufsausweis an die ÖGK; SVS; BAVEB, senden
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