Der Beruf des medizinischen Masseurs umfasst die Durchführung von:
- klassischer Massage
- Packungsanwendungen
- Thermotherapie
- Ultraschalltherapie und
- Spezialmassagen zu Heilzwecken (sie umfassen insbesondere Manuelle Lymphdrainage, Reflexzonenmassage und Akupunktmassage)
Die Berufsausübung als medizinischer Masseur darf im Rahmen eines Dienstverhältnisses:
- zu einem Rechtsträger einer Kranken- oder Kuranstalt, nach ärztlicher Anordnung unter Anleitung und Aufsicht eines Arztes oder eines Angehörigen des physiotherapeutischen Dienstes,
- eines Rechtsträgers einer sonstigen unter ärztlicher Aufsicht oder Leitung stehenden Einrichtung, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Erkrankungen oder die Betreuung pflegebedürftiger Menschen dienen,
- eines freiberuflichen Arzt oder einer Gruppenpraxis oder
- eines freiberuflich tätigen diplomierten Physiotherapeuten
erfolgen.
Die Ausbildung sieht ein gesetzlich geregeltes Gesamtausmaß von 1830 UE vor.
Für das gesetzlich vorgeschriebene Praktikum sind 875 UE inkludiert.
Die Inhalte der Ausbildung sind:
- Anatomie
- Physiologie und Pathologie
- Hygiene
- Erste Hilfe
- Thermo- und Ultraschalltherapie
- Packungsanwendung
- Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
- Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Berufsethik
- Dokumentation
- Umweltschutz
- Grundlagen der Kommunikation
- Massagetechniken zu Heilzwecken
Spezialqualifikationen:
Medizinische Masseure und Heilmasseure können die Berechtigung zur beruflichen Durchführung der Spezialqualifikation in
- Elektrotherapie (140 Stunden Ausbildung) und
- "Hydro- und Balneotherapie" (120 Stunden)
erwerben.
Ist der Medizinische Masseur bzw. der Heilmasseur zur Durchführung einer Spezialqualifikation berechtigt, darf er die entsprechende Zusatzbezeichnung nach seiner Berufsbezeichnung in Klammer anfügen:
"Elektrotherapie" bzw.
"medizinischer Bademeister/ medizinische Bademeisterin".