Der Beruf des medizinischen Masseurs umfasst die Durchführung von:
- klassischer Massage
- Packungsanwendungen
- Thermotherapie
- Ultraschalltherapie und
- Spezialmassagen zu Heilzwecken (sie umfassen insbesondere Manuelle Lymphdrainage, Reflexzonenmassage und Akupunktmassage)
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Die Berufsausübung als medizinischer Masseur darf im Rahmen eines Dienstverhältnisses:
- zu einem Rechtsträger einer Kranken- oder Kuranstalt, nach ärztlicher Anordnung unter Anleitung und Aufsicht eines Arztes oder eines Angehörigen des physiotherapeutischen Dienstes,
- eines Rechtsträgers einer sonstigen unter ärztlicher Aufsicht oder Leitung stehenden Einrichtung, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Erkrankungen oder die Betreuung pflegebedürftiger Menschen dienen,
- eines freiberuflichen Arzt oder einer Gruppenpraxis oder
- eines freiberuflich tätigen diplomierten Physiotherapeuten
erfolgen.
Die Ausbildung sieht ein gesetzlich geregeltes Gesamtausmaß von 1830 UE vor.
Für das gesetzlich vorgeschriebene Praktikum sind 875 UE inkludiert.
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Die Inhalte der Ausbildung sind:
- Anatomie
- Physiologie und Pathologie
- Hygiene
- Erste Hilfe
- Thermo- und Ultraschalltherapie
- Packungsanwendung
- Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
- Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Berufsethik
- Dokumentation
- Umweltschutz
- Grundlagen der Kommunikation
- Massagetechniken zu Heilzwecken
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Spezialqualifikationen:
Medizinische Masseure und Heilmasseure können die Berechtigung zur beruflichen Durchführung der Spezialqualifikation in
- Elektrotherapie (140 Stunden Ausbildung) und
- "Hydro- und Balneotherapie" (120 Stunden)
erwerben.
Ist der Medizinische Masseur bzw. der Heilmasseur zur Durchführung einer Spezialqualifikation berechtigt, darf er die entsprechende Zusatzbezeichnung nach seiner Berufsbezeichnung in Klammer anfügen:
"Elektrotherapie" bzw.
"medizinischer Bademeister/ medizinische Bademeisterin".