Heilmasseur / Heilmasseurin gemäß §29 MMHmG Der Beruf des Heilmasseurs umfasst wie schon beim Medizinischen Masseur die eigenverantwortliche Durchführung von:klassischer MassagePackungsanwendungenThermotherapieUltraschalltherapie undSpezialmassagen zu Heilzwecken nach ärztlicher Anordnung.Die Berufsausübung als Heilmasseur darf:freiberuflich durchgeführt werden oder wie die Berufsausübung des Medizinischen Masseurs im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu einem Rechtsträger einer Kranken- oder Kuranstalt,bei einem Rechtsträger einer sonstigen unter ärztlicher Aufsicht oder Leitung stehenden Einrichtung, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Erkrankungen oder die Betreuung pflegebedürftiger Menschen dienen,bei einem freiberuflichen Arzt oder einer Gruppenpraxis oderbei einem freiberuflich tätigen diplomierten Physiotherapeuten erfolgen.Die Ausbildung zum Heilmasseur besteht aus einem Aufschulungsmodul, in einem Gesamtumfang von 800 Stunden, aufgeteilt in 570 Stunden theoretischen Unterricht mit den Fächern:AnatomiePhysiologie und Spezieller PathologieHygieneErste HilfePhysikSanitätsrechtBerufsrecht der Gesundheitsberufe und berufsspezifische Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit des HeilmasseursBetriebsführung und DokumentationBerufsethikKommunikation (davon sind 265 Stunden als Heimstudium zu absolvieren und 305 Stunden werden an der jeweiligen Schule gelehrt) sowie230 Stunden praktischer Ausbildung im Fach "Massagetechniken zu Heilzwecken"
Heilmasseur / Heilmasseurin gemäß §29 MMHmG Der Beruf des Heilmasseurs umfasst wie schon beim Medizinischen Masseur die eigenverantwortliche Durchführung von:klassischer MassagePackungsanwendungenThermotherapieUltraschalltherapie undSpezialmassagen zu Heilzwecken nach ärztlicher Anordnung.Die Berufsausübung als Heilmasseur darf:freiberuflich durchgeführt werden oder wie die Berufsausübung des Medizinischen Masseurs im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu einem Rechtsträger einer Kranken- oder Kuranstalt,bei einem Rechtsträger einer sonstigen unter ärztlicher Aufsicht oder Leitung stehenden Einrichtung, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Erkrankungen oder die Betreuung pflegebedürftiger Menschen dienen,bei einem freiberuflichen Arzt oder einer Gruppenpraxis oderbei einem freiberuflich tätigen diplomierten Physiotherapeuten erfolgen.Die Ausbildung zum Heilmasseur besteht aus einem Aufschulungsmodul, in einem Gesamtumfang von 800 Stunden, aufgeteilt in 570 Stunden theoretischen Unterricht mit den Fächern:AnatomiePhysiologie und Spezieller PathologieHygieneErste HilfePhysikSanitätsrechtBerufsrecht der Gesundheitsberufe und berufsspezifische Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit des HeilmasseursBetriebsführung und DokumentationBerufsethikKommunikation (davon sind 265 Stunden als Heimstudium zu absolvieren und 305 Stunden werden an der jeweiligen Schule gelehrt) sowie230 Stunden praktischer Ausbildung im Fach "Massagetechniken zu Heilzwecken"