Heilmasseure

Gewerblicher Masseur

Der gewerbliche Masseur ist nicht berechtigt, Heilbehandlungen durchzuführen.

Insbesondere auch nicht Massagen an Personen, bei denen nicht ZUVOR durch eine fachlich kompetente Stelle (Arzt) festgestellt wurde, dass die zu massierende Person körperlich völlig gesund ist!
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