Heilmasseure

BERUF

Die Durchführung einer Massage ist in jedem Fall erst möglich, wenn der Patient vorher bei einem Arzt war. Der Arzt MUSS vor Beginn der Behandlung feststellen, ob der Patient gesund oder krank ist.

Ein Gewerbeschein für Heilmasseure ist NICHT notwendig.

Im Sommer 2002 hat der österreichische Nationalrat das neue Heilmasseurgesetz - im vollen Wortlaut: das "Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum Medizinischen Masseur und zum Heilmasseur" (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz - MMHmG) - einstimmig verabschiedet. Dieses Bundesgesetz ist  mit 23.12.2002 veröffentlicht und  mit 1. April 2003 in Kraft getreten.

Dieses neue Gesetz regelt eine Erweiterung des Tätigkeitsbereiches und damit einher gehend eine Erweiterung der Ausbildung für beide Berufe. Die bisherige Berufsbezeichnung des "Heilmasseur und Heilbademeisters" wird, wie der Gesetzestitel besagt, durch den Medizinischen Masseur ersetzt. Ebenso werden die beruflichen Rechte und Möglichkeiten des Heilmasseurs (z.B. freiberuflichte Tätigkeit auf Zuweisung eines Arztes) neu definiert.

Die Berufsbilder des Medizinischen Masseurs und des Heilmasseurs sind vom Berufsbild her nahezu identisch. Der einzige Unterschied zwischen beiden besteht für den Heilmasseur in der Möglichkeit, seinen Beruf freiberuflich auszuüben und seine Aufgaben auf Zuweisung eines Arztes durchzuführen. Die Erweiterung der Kompetenzen des Heilmasseurs erfordern eine Aufschulung. In den einzelnen Links zu den Berufen werden die Berufsbilder und die Möglichkeiten der Berufsausübung kurz beschrieben.

Ein Unternehmen für die Heilmasseur Ausbildung ist u.a. die Massagefachschule Bergler in Graz.
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