Mit 1. April 2003 ist das neue Heilmasseurgesetz - im vollen Wortlaut: das "Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum Medizinischen Masseur und zum Heilmasseur" (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz - MMHmG) in Kraft getreten.
Nähere Informationen zum Beruf des medizinischen Masseur und des Heilmasseurs, sowie Details zur neuen Gesetzeslage finden Sie in unserer Seite unter dem Link
Beruf.