Das Gesundheitsberuferegister ist eine Datenbank für
- Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin / Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger
- Pflegeassistentin/-assistent
- Pflegefachassistentin/-assistent
- Physiotherapeutin/-therapeut
- Biomedizinische Analytikerin / Biomedizinischer Analytiker
- Radiologietechnologin/-technologe
- Diätologin/Diätologe
- Ergotherapeutin/-therapeut
- Logopädin/Logopäde
- Orthoptistin/Orthoptist
Die Arbeiterkammer führt die Registrierung für die Angestellten,
Pflegeassistenten und Pflegefachassistenten Für alle anderen Berufsangehörigen Freiberufliche, Ehrenamtliche sowie Angestellte bei Bund/Land/Gemeinde, ist die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) als Registrierungsbehörde zuständig.
Fortbildungen werden zurzeit freiwillig registriert und nicht kontrolliert. Was sich in fünf Jahren daraus entwickelt weiß noch niemand. Es sind auch keine Impfungen vorgesehen.
Alle im Gesundheitsberuferegister eingetragenen Personen erhalten einen Berufsausweis, der jeweils fünf Jahre gültig ist. Der Lauf der Frist beginnt mit dem Tag der Eintragung in das Register.
Jeder Berufsangehörige hat vor Ablauf der 5-Jahresfrist seine Registrierung zu verlängern. Erfolgt keine Verlängerung so ruht die Berechtigung zur Berufsausübung.
Man wird automatisch verständigt, wenn die 5-Jahresfrist abläuft. Diese Verlängerung ist derzeit nur ein Ausfüllen eines Formulars.
Der Vorteil ist unserer Meinung nach die Qualitätssicherung und Patientensicherheit, sowie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit für die Berufsangehörigen, Patienten und Dienstgeber.
Der Nachteil, dass die Heilmasseure und med. Masseure nicht dazugehören ist der, dass man uns nicht als vollwertigen Gesundheitsberuf wahrnimmt.
Der Bundesverband der Heilmasseure und med. Masseure (BHÖ) hat auch inzwischen beim Gesundheitsministerium den Antrag zur Aufnahme gestellt, damit das Gesundheitsministerium auch weiß, dass die Heilmasseure und med. Masseure in das Gesundheitsberuferegister aufgenommen werden wollen.