Heilmasseure

Experten für Ihre Gesundheit

Der PHYSIOTHERAPEUT, mit insgesamt ca. 5121 UE, hat im Therapiebereich die fundierteste Ausbildung, vor allem im Bereich Mobilisationen und Kranken- bzw. Heilgymnastik. Er darf freiberuflich, oder auch im Angestellten Verhältnis nach ärztlicher Verordnung KRANKE auf deren Weg zurück zur Gesundheit unterstützen. Einige wenige Physiotherapeuten haben noch einen Direktvertrag mit der gesetzlichen Krankenkasse, sodass dem Patienten für seine Therapie keinerlei Kosten entstehen. Die Mehrheit der freiberuflichen Physiotherapeuten arbeiten, so wie auch die Heilmasseure, als Wahltherapeuten nach dem „Wahl-Arzt-Prinzip“! Dies bedeutet, dass der Patient am Ende der Therapie eine Rechnung über die erbrachten Leistungen erhält, diese dann an die gesetzliche Krankenkasse zur Teilkostenrückerstattung schicken kann. Somit ist der Physiotherapeut der Experte für Heilgymnastik, Mobilisationen und allgemeine „Therapie“. Achtung: Manipulationen, umgangssprachlich „EINRENKEN“, ist in Österreich ausschließlich ÄRZTEN vorbehalten! 

Ein weiterer kompetenter Therapeut stellt der HEILMASSEUR, mit insgesamt ca. 3049 UE (Mindestumfang. 2750 UE) Ausbildung, dar. Wie der Name schon sagt ist der Heilmasseur der Fachmann in Sachen HEILMASSAGE & manuelle Lymphdrainage. Auch der Heilmasseur darf, wie der Physiotherapeut, freiberuflich oder im Angestellten Verhältnis NACH ÄRZTLICHER VERORDNUNG am KRANKEN massieren und somit vor allem muskuläre Beschwerden lindern. Ebenfalls ist hier eine Teilkostenrückerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse möglich! Einen Direktvertrag gibt es bei Heilmasseuren nicht! Aber je nach Polizze ist eine Kostenrückerstattung bis zu 100% durch die freiwillige Zusatzversicherung möglich.

Im Vergleich zum Physiotherapeuten, welcher im Bereich Massage / Lymphdrainage ca. 294 UE an Grundausbildung absolviert, kann der HEILMASSEUR in diesem Bereich ca. 849 UE an Grundausbildung vorweisen.
Aufgrund dessen ist der Physiotherapeut der Experte im Bereich „allgemeine Therapie“, Bewegungstherapie, Mobilisationen und der Heilmasseur, wie der Name schon sagt, im Bereich Heilmassage / Lymphdrainage. Obwohl es Massagetechniken wie zB die mobilisierende Weichteiltechnik nach Dr. Terrier gibt und diese vom Heilmasseur durchgeführt werden dürfen, so sind reine Mobilisationen dem PHYSIOTHERAPEUTEN vorbehalten! Die Therapie / Massage am „KRANKEN“ als freiberuflicher Therapeut ist ausschließlich dem Physiotherapeuten & Heilmasseur erlaubt!

Der medizinische Masseur absolviert in seiner Ausbildung ca. 1690 UE und darf KRANKE, allerdings nur im Angestellten Verhältnis, behandeln. Erst nach Aufschulung zum Heilmasseur ist das freiberufliche Arbeiten zulässig.

Zum Wohle der Gesundheit der Kunden und zur Prävention, also zur Vorbeugung, damit es erst gar nicht zu Schmerzen und zum Zwicken und Zwacken kommt, stehen 2 weitere Berufsgruppen zur Verfügung!
Der GEWERBLICHE MASSEUR (gesamt ca. 815 UE Ausbildung) darf selbstständig oder auch im Angestellten Verhältnis NUR am GESUNDEN arbeiten. Seine Massagen dienen zur Prävention und können keine Therapie durch den Physiotherapeuten oder Heilmasseur ersetzen. Somit ist auch keine Kostenrückerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse möglich. Ob eine Refundierung durch die Zusatzversicherung möglich ist muss mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft vorab abgeklärt werden. 

Eine weitere, eher „neuere“ Berufsgruppe, welche ebenfalls ausschließlich zur Gesundheitsprävention dient, ist der ENERGETIKER. Der Humanenergetiker dient zur Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit mittels verschiedener energetischer Techniken. Um den Gewerbeschein des Energetikers lösen zu dürfen, werden keinerlei Ausbildungsstunden verlangt! Somit ist gerade in dieser Berufsgruppe absolute Vorsicht geboten! Man sollte sich aufgrund dessen vor einer Behandlung immer die Ausbildungsnachweise zeigen lassen um sicher zu gehen, dass man sich in kompetenten und gewissenhaften Händen befindet. Energetiker arbeiten vor allem im feinstofflichen Bereich und können aufgrund der ganzheitlichen Sichtweise sehr gute Ergebnisse erzielen. Da diese Behandlungsform allerdings keine Therapie beim Physiotherapeuten oder Heilmasseur ersetzen kann, sollte sie entweder präventiv oder als Ergänzung zur schulmedizinischen Therapie in Anspruch genommen werden. Einem Energetiker ist es strengstens untersagt Massagen, egal in welcher Form auch immer, sowie Akupunktur, APM, Mobilisationen usw durchzuführen. Es existiert ein genauer Methodenkatatolg, wo alle zulässigen Behandlungsformen klar definiert sind. Da auch der Energetiker nicht zur Therapie, sondern zur Prävention dient, wird auch hier keine Kostenrückerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse erstattet. Eine Refundierung durch die Zusatzversicherung ist fraglich und sollte vorab abgeklärt werden.
  
Zusammengefasst sollte erwähnt werden, dass jede Therapie / Massage / Behandlung, welche einem gut tut und dem Patienten bzw. Kunden hilft seine Berechtigung hat. Die Therapie bzw. Behandlung darf allerdings nur vom Therapeuten, Heil - / - Masseur oder Energetiker im Rahmen der gesetzlich klar definierten ihm erlaubten Methoden durchgeführt werden und darf nicht den Umfang und die Kompetenz der jeweiligen Berufsgruppe überschreiten!

Artikel zusammen gestellt von Fr. Claudia Pali BLV Tirol u. Sbg.

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