Mit Beschluss der Generalversammlung der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft am 10.12.2014 wurde eine Erhöhung von 6% getroffen, die vom Bundesministerium für Gesundheit mit Bescheid vom 21.12.2014 genehmigt wurde.
Somit gelten seit 1.1.2015 folgende Zuschüsse für Behandlungen durch einen zur freiberuflichen Berufsausübung berechtigten Heilmasseure.
Die genauen Rückvergütungen könnt ihr unter diesem Link einsehen.