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UND MEDIZINISCHEN MASSEURE ÖSTERREICHS
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BUNDESVERBAND DER HEILMASSEURE
UND MEDIZINISCHEN MASSEURE ÖSTERREICHS

Birkfelderstr. 110
8160 Weiz
Tel.: 0664 5734202
hauptverband@heilmasseure.com

Ich möchte freiberuflich tätig werden - was ist zu tun?

Welche Kosten kommen bei der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit auf mich zu?
  • Der Antrag auf freiberufliche Tätigkeit ist nicht einheitlich geregelt, kostet aber zwischen EUR 10,- und EUR 76,-, je nach Bezirkshauptmannschaft / Magistrat.

  • Die Kosten für die Strafregisterbescheinigung betragen EUR 30,50
  • Dazu kommen noch Kosten für Kopien sowie Portokosten



Welche Unterlagen, Schritte muss ich durchführen, um meine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen zu können?
Die Meldung der beabsichtigten freiberuflichen Ausübung des Berufes des Heilmasseurs und das Ansuchen um Beantragung des Berufsausweises erfolgt an Ihre zuständige Bezirkshauptmannschaft. Ob Sie dafür ein Formular zu verwenden haben, wird Ihnen dort mitgeteilt, dies ist österreichweit nicht einheitlich geregelt.
  • Beizubringen sind auf jeden Fall
    • Qualifkationsnachweis

    • Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

    • Ärztliches Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung

    • Berufsausweis beantragt/vom

Der Antrag ist schriftlich einzureichen, die Gebühr für die Antragstellung ist ebenfalls nicht geregelt und daher unterschiedlich  
  
Versicherung - wie und wo muss ich mich versichern?
Liegt nur die freiberufliche Tätigkeit vor, muss die  

GSVG-Selbstversicherung gewählt werden.

Versicherungsgrenzen  
Bei der  GSVG-Krankenversicherung, spielen die Versicherungsgrenzen nur dann eine Rolle, wenn neben der freiberuflichen Tätigkeit eine mit einer "fremden" (also nicht GSVG-)Pflichtkrankenversicherung verbundenen Erwerbstätigkeit (als Angestellter, Beamter, Landwirt) ausgeübt wird oder bereits eine krankenversicherungspflichtige Pension bzw. ein Ruhe-/Versorgungsgenuss bezogen wird. In diesen Fällen ist nur dann ein GSVG-Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen, wenn die Einkünfte aus der selbständigen Erwerbstätigkeit die Versicherungsgrenze von  EUR 3.712,56 überschreiten.




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