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BUNDESVERBAND DER HEILMASSEURE
UND MEDIZINISCHEN MASSEURE ÖSTERREICHS

Birkfelderstr. 110
8160 Weiz
Tel.: 0664 5734202
hauptverband@heilmasseure.com

Rechnungsvorlage für die Verrechnung mit Sozialversicherungsträgern

Auf Wunsch vieler unserer Mitglieder, haben wir nach Rücksprache mit der Gebietskrankenkasse Steiermark , eine Rechnungsvorlage für freiberuflich tätige Heilmasseure erstellt.
Beim Erstellen Ihrer Rechnung wäre noch zu beachten, dass Sie zwei "Vordrucke" erstellen: einmal für "Betrag danken erhalten" bei Barzahlung ein einmal für "Bitte überweisen Sie o.a. Betrag auf mein Konto...." bei Überweisung.

ACHTUNG: Umsatzsteuerpflichtig sind Sie erst, wenn Ihre Nettoumsätze pro Jahr nicht 30.000,-- übersteigen. Die gesamten Nettoeinkünfte sind nicht nur die Einkünfte welche Sie als Heilmasseur beziehen sondern alle Ihre Einkünfte die Sie im Kalenderjahr erworben haben!! Wenn diese sogenannte "Kleinunternehmerreglung" auf Sie zutrifft, dürfen Sie allerdings auch keine Umsatzsteuer in der Rechnung ausweisen und keine Vorsteuer geltend machen.

Des weiteren ist wichtig, dass jede Anwendung einzeln verrechnet wird: Also Massage am z.B. 23.04.2008, Massage am 24.04.2008, Lymphdrainage am 25.04.2008. Dieser Wunsch wurde von der Gebietskrankenkasse geäußert, da viele Patienten während eines Quartals den Dienstgeber wechseln und somit die Zuordnung nicht eindeutig erfolgen kann.

Die von uns erstellte Vorlage muss vom Layout natürlich nicht so aussehen, lediglich der Inhalt sollte derselbe sein.
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