Medizinischer Masseur
Die Ausbildung zum Medizinischen Masseur umfasst einen theoretischen Unterricht einschließlich praktischer Übungen in der Dauer von 815 Stunden sowie eine praktische Ausbildung in der Dauer von 875 Stunden, somit insgesamt 1690 Stunden.
Heilmasseur
Die Ausbildung zum Heilmasseur umfasst einen theoretischen Unterricht einschließlich praktischer Übungen in der Dauer von insgesamt 800 Stunden. Nach Abschluss der Ausbildung zum Heilmasseur besteht die Möglichkeit diesen Beruf freiberuflich auszuüben.
Spezialqualifikation Elektrotherapie:
Die Ausbildung in der Spezialqualifikation "Elektrotherapie" umfasst einen theoretischen Unterricht in der Dauer von 80 Stunden sowie eine praktische Ausbildung in der Dauer von 60 Stunden, somit insgesamt 140 Stunden. Medizinische Masseure und Heilmasseure, die zur Durchführung dieser Spezialqualifikation berechtigt sind, dürfen nach ihrer Berufsbezeichnung in Klammer die Zusatzbezeichnung ("Elektrotherapie") führen.
Spezialqualifikation Hydro- und Balneotherapie:
Die Ausbildung in der Spezialqualifikation "Hydro- und Balneotherapie" umfasst einen theoretischen Unterricht in der Dauer von 55 Stunden sowie eine praktische Ausbildung in der Dauer von 65 Stunden, somit insgesamt 120 Stunden, Medizinische Masseure und Heilmasseure, die zur Durchführung dieser Spezialqualifikation berechtigt sind, dürfen nach Ihrer Berufsbezeichnung in Klammer die Zusatzbezeichnung ("medizinischer Bademeister") führen.
Ausbildung für Lehraufgaben:
Die Ausbildung für Lehraufgaben umfasst eine Ausbildung in der Dauer von mindestens 120 Stunden. Voraussetzung für die Ausbildung für Lehraufgaben: Abschluss der Ausbildung zum Heilmasseur.
Verkürzte Ausbildung zum Medizinischen Masseur:
Für Masseure:
Personen, die
Für diplomierte medizinisch-technische Fachkräfte:
Die Ausbildung besteht aus einer theoretischen Ausbildung einschließlich praktischer Übungen im Rahmen der Ausbildung zum medizinischen Masseur im Gesamtumfang von 370 Stunden, wobei praktische Übungen ohne Patientkontakt im Ausmaß von 75 Stunden durchzuführen sind und aus einer praktischen Ausbildung im Rahmen der Ausbildung zum medizinischen Masseur in der Dauer von 430 Stunden.
Personen, die
- die Befähigung für das reglementierte Gewerbe der Massage gemäß der Verordnung über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Masseure, auf Grund einer erfolgreich abgelegten Prüfung nach dem 1. Oktober 1986 nachgewiesen haben und
- die zur Erfüllung der Berufspflichten als Medizinischer Masseur erforderliche körperliche und geistige Eignung sowie Vertrauenswürdigkeit besitzen
Für diplomierte medizinisch-technische Fachkräfte:
- Diplomierte medizinisch-technische Fachkräfte sind berechtigt, eine verkürzte Ausbildung zum medizinischen Masseur zu absolvieren.
Die Ausbildung besteht aus einer theoretischen Ausbildung einschließlich praktischer Übungen im Rahmen der Ausbildung zum medizinischen Masseur im Gesamtumfang von 370 Stunden, wobei praktische Übungen ohne Patientkontakt im Ausmaß von 75 Stunden durchzuführen sind und aus einer praktischen Ausbildung im Rahmen der Ausbildung zum medizinischen Masseur in der Dauer von 430 Stunden.
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