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BUNDESVERBAND DER HEILMASSEURE
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Birkfelderstr. 110
8160 Weiz
Tel.: 0664 5734202
hauptverband@heilmasseure.com

Verfassungsgerichtshof - Urteil

Ein freiberuflicher Heilmasseur hat sich wegen der - unserer Meinung nach wie vor rechtswidrigen -  Vorschreibung einer Kammerumlage der Wirtschaftskammer an den Verfassungsgerichtshof gewandt, dessen (für den Heilmasseur negative) Entscheidung hier als Download zur Verfügung steht. Der Akt liegt nun schon seit 1 1/2 Jahren beim Verwaltungsgerichtshof; eine Entscheidung ist noch ausständig. Sobald uns dieser Bescheid vorliegt, werden wir Sie darüber informieren!
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