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UND MEDIZINISCHEN MASSEURE ÖSTERREICHS
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BUNDESVERBAND DER HEILMASSEURE
UND MEDIZINISCHEN MASSEURE ÖSTERREICHS

Birkfelderstr. 110
8160 Weiz

hauptverband@heilmasseure.com

Triumpf:  (© )

Erarbeitetes - aktuelle Tätigkeiten - geplante Vorhaben

Der Bundesverband der Heilmasseure und Medizinischen Masseure Österreichs hat im Jahr 2011 viel für Sie erreicht und für 2012 noch mehr geplant!

Nur mit gemeinsamen Anstrengungen können wir das Berufsbild der Medizinischen MasseureInnen und HeilmasseureInnen verbessern und den Stellenwert in der Berufswelt der Gesundheitsberufe geben, den es verdienen.

Sie sind herzlich eingeladen uns zu unterstützen und aktiv am Verband mitzuarbeiten!

Lesen Sie mehr über unsere Arbeit und die geplanten Aktionen...
GPA:  (© )

KOLLEKTIVVERTRÄGE

für Medizinische Masseure und Heilmasseure!

Bei den Kollektivverträgen für Medizinische Masseure ist folgendes vorab festzuhalten:
  • es gibt keinen einheitlichen Kollektivvertrag für alle Angestellten Medizinischen Masseure in Österreich

  • der Kollektivvertrag richtet sich nach dem Arbeitgeber (Arzt, Diakonie, ...) und oft auch nach dem Bundesland!


Zu den Kollektivverträgen mit den jeweiligen Ärztekammern (also für die Beschäftigten in Arztpraxen) ist folgendes zu sagen:
  • viele Kollektivverträge und die darin enthaltene Gehaltsordnungen sind schon sehr alt, eine Anpassung oder Modernisierung ist nur schwer möglich. Nicht alle Berufsgruppen sind in allen Bundesländern abgebildet (zB auch die Masseure).


Die Arbeits- und Entgeltbedingungen in einem Bereich hängen auch von der Anzahl der Gewerkschaftsmitglieder ab (das sieht man zB gut, wenn man das Bruttoentgelt in der Sozialversicherung mit dem bei ÄrztInnen vergleicht).

Wer Gewerkschaftsmitglied werden möchte, kann das am besten über:www.gpa-djp.at/seidabei
Eine zusätzliche Eintragung in die Interessengemeinschaft work@social ist kostenlos und man erhält regelmäßig Informationen (zB. über KV-Erhöhungen) per newsletter zugesandt.

Weitere Kollekivverträge, die die GPA-djp verhandelt:
  • Beschäftigte in der Sozialversicherung,

  • BAGS (Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen, die bei Mitgliedern der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe beschäftigt sind),

  • Diakonie-KV,...



Wahl 04.11.:  (© )

Protokoll der Generalversammlung 29.04.2011

Im Zuge der Neustrukturierung wurde bei der Generalversammlung am 29. April 2011 um 18:00 der Bundesvorstand neu gewählt!

Näheres...

Evaluierung des Heilmasseurgesetzes

Aufgrund wirtschaftlicher Interessen der physikalischen Institute soll der Heilmasseur wieder zu einem minderwertigen "Wellnessmasseur" herabdegradiert werden.
Helfen Sie uns als Mitglied beim Kampf gegen diese Pläne einer Gesetzesänderung anzukämpfen, denn nur ein starker Verein ist ein mächtiger Verein!

Jobvermittlungorig:  (© )

Jobsuche - Jobbörse - Stellenangebote

Aufgrund der vermehrten Anfragen sowohl von Mitgliedern, als auch von Unternehmern haben wir uns entschlossen, unsere Engagement diesbezüglich zu intensivieren. näheres...

Kostenlose Eintragung von Zusatzqualifikationen

Kostenlose Eintragung von Zusatzqualifikationen in unsere Heilmasseurliste für Mitglieder!

Da der Bundesverband der Heilmasseure (kurz Heilmasseurverband) in den letzten Monaten verstärkt von Patienten Anfragen erhielt, ob es z.B. in Niederösterreich Heilmasseure mit Zusatzqualifikation Shiatsu oder in Wien mit Zusatzqualifikation Tuina etc. gibt und ob der Bundesverband diese Adressen vermitteln könne, haben wir uns entschlossen, die Zustzqualifikationen der Heilmasseure in der Praktikerliste unserer Homepage zu veröffentlichen.

Dazu ist es allerdings notwendig, dass alle unsere Mitglieder, die über entsprechende Zusatzqualifikationen verfügen, uns den gewünschten Zusatzeintrag schriftlich entweder per mail an:

office@heilmasseure.com oder per Post an:

BUNDESVERBAND DER HEILMASSEURE
UND MEDIZINISCHEN MASSEURE ÖSTERREICHS

Birkfelderstr. 110
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übermitteln.

Der Eintrag wird dann sofort von uns vorgenommen.

Gesetz - medizinischer Masseur/Heilmasseur

Mit 1. April 2003 ist das neue Heilmasseurgesetz - im vollen Wortlaut: das "Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum Medizinischen Masseur und zum Heilmasseur" (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz - MMHmG) in Kraft getreten.

Nähere Informationen zum Beruf des medizinischen Masseur und des Heilmasseurs, sowie Details zur neuen Gesetzeslage finden Sie in unserer Seite unter dem Link Beruf.

Aktuelle Tariflisten bzw. Kostenzuschüsse der Sozialversicherungsanstalten

Die aktuellen Kostenzuschuss-Listen
- der Österreichischen Gebietskrankenkassen,
- der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft,
- der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau,
- der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter und
- der Sozialversicherungsanstalt der Bauern
sind für unsere Mitgieder als Download im Mitglieder-Bereich zu finden!!!
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